Die praktische Ausbildung gliedert sich in Übungsfahrten und Sonderfahrten. Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben und bestehen aus Autobahnfahrten, Überlandfahrten und Dunkelheitsfahrten. Für die Klasse B zum Beispiel aus 4 Stunden Autobahnfahrt, 5 Stunden Überlandfahrt und 3 Stunden Dunkelheitsfahrt, ergo 12 Stunden insgesamt.
Für den Bereich der Übungsfahrten ist keine Mindestanzahl vorgeschrieben. Die Anzahl variiert von Fahrschüler zu Fahrschüler und kann nicht fest vorhergesagt werden.